pkvBerechnung der steuermindernden PKV-Beiträge. Die Unternehmen der PKV berechnen die abzugsfähen Beiträge ihrer Versicherten nach folgendem Prinzip: Erst ziehen sie alleVersicherte, die jünger als 55 Jahre sind, seit mindestens 10 Jahren in der PKV vollversichert sind, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach